Haben Sie ein personalisiertes Ticket erworben, so ist auf Ihrer Eintrittskarte der Name des Käufers oder der Name des Besuchers aufgedruckt. Welche Art der Ticketpersonalisierung vorliegt, legt der Veranstalter fest. Im Falle der Käufer-Personalisierung ist die auf dem Ticket genannte Person inklusive der Begleitperson/en zum Einlass zu der Veranstaltung berechtigt. Bei Besucher-Personalisierung erhält nur die auf der Eintrittskarte genannte Person Zutritt zu dem Event.
Bitte beachten Sie, dass das Einlasspersonal vor Ort eine Ausweiskontrolle durchführen wird.
