Der Gutschein wird stets vom Veranstalter ausgestellt. Sofern Veranstalter uns beauftragen, die Gutscheinlösung in ihrem Namen durchzuführen, übernehmen wir das Handling und die Abwicklung. In diesem Fall erhalten Sie einen durch EVENTIM im Auftrag des Veranstalters ausgestellten Gutschein. Ihr Vertragspartner bleibt aber in jedem Fall der Veranstalter.